Seit dem 4. April 2022 gibt es bei Konzerten seitens des Staates keine Corona-Einschränkungen mehr. Es gilt “Hausrecht” - etwaige Regeln werden von den Kirchengemeinden selbst erlassen. In der Kirchengemeinde Leonberg-Nord gibt es bei kirchenmusikalischen Veranstaltungen Maskenpflicht, aber keine weiteren Einschränkungen.
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